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Hepatitis Impfung Neu
Erstellt von BR d.V. Michael Jost am 14.07.2022
Seit dem Jahr 2017 wird Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren eine kostenlose Hepatitis Impfung gewährt. Die Rechtsgrundlage findet sich im
§ 188b ASVG.
Der bisherige Prozess, der eine quartalsweise zentrale Meldung vorsah, wurde nun neu aufgesetzt und soll eine zügigere Abwicklung zwischen Feuerwehrmitglied und Ärztin / Arzt ermöglichen. Hierfür wurden zwischen der AUVA und dem ÖBFV Formulare entwickelt, die das Feuerwehrmitglied und die Ärztin / den Arzt unterstützen und eine Kostenübernahme durch die AUVA ermöglichen.
Ablauf:
1. Auf einem Laufzettel werden zukünftig die Stammdaten des Feuerwehrmitglieds erfasst und das besondere Infektionsrisiko durch die Feuerwehr bestätigt. Bei einem Aufklärungsgespräch mit der Ärztin / dem Arzt wird die vorgesehene Impfung (A/B; A; B) festgelegt.
2. Der Impfstoff wir dann über das Formular „Hepatitis A und B Bestellung“ direkt bei der AUVA bestellt und an die Ordination (keine Privatadressen!) versendet. Nach der 3. Teilimpfung kann eine Hepatitis B Immunitätsuntersuchung in einem Vertragslabor (Formular „Hepatitis B Immunitätsuntersuchung“; AUVA Laborliste beachten!) durchgeführt werden. Die Kosten werden direkt zwischen Labor und AUVA Abteilung HUB verrechnet. Sofern eine weitere Impfung notwendig ist, wird diese automatisch geliefert.
3. Die Ärztin / der Arzt dokumentiert den Impfverlauf auf dem Laufzettel und verrechnet direkt mit der AUVA Abteilung HUB. Nach erfolgter Immunisierung wird der gesamte Vorgang auch im Personalakt der Feuerwehr dokumentiert und der Prozess ist abgeschlossen.
Die Formulare sind ab 18. Juli 2022 auf der Homepage der AUVA abrufbar:
https://www.auva.at/ -> Prävention | Arbeitswelt | Berufskrankheiten | Schutzimpfungen |Hepatitis Impfung Freiwillige Feuerwehr
Formulare: