Technische Hilfeleistungsprüfung (THLP)
Die Technische Hilfeleistungsprüfung dient zur Erhaltung und Vertiefung der Kenntnisse bei technischen Hilfeleistungen, insbesondere bei Verkehrsunfällen.
Die Prüfung wird in der Gruppenstärke 1:9 durchgeführt. Die Ausbildung findet in erster Linie in der eigenen Feuerwehr mit eigenem Gerät statt. Nach Abschluss der Vorbereitung findet die Prüfung im eigenen Wirkungsbereich statt, wobei die Gruppe einen Verkehrsunfall bei Dunkelheit mit eingeklemmter Person in einer vorgegebenen Sollzeit zu bewältigen hat.
Die Prüfung selbst gliedert sind in drei Teile: Erste-Hilfe-Kurs (16 Stunden, max. fünf Jahre alt bzw. Sanitäter-Lehrgang), Gerätekunde (jeder Teilnehmer muss zwei Geräte aus den Feuerwehrfahrzeugen bei geschlossenen Jalousien zeigen) und die praktische Arbeit.
Die Prüfung kann in Bronze (Positionen sind festgelegt), Silber und Gold (Positionen werden gelost, jeder Teilnehmer muss den Technik I- bzw. Technik II-Kurs an der FWZS in Lebring absolviert haben) abgelegt werden.
Die Schwerpunkte liegen in der Bedienung der technischen Geräte, sicherem Arbeiten, Absichern der Unfallstelle und Verwendung der Schutzkleidung (zB Visier)!
Die Bestimmungen sind von der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes downloadbar.


Branddienstleistungsprüfung (BDLP)
Die Branddienstleistungsprüfung wurde im Jahr 2006 zur Erhaltung und Vertiefung der Kenntnisse der Brandbekämpfung ins Leben gerufen.
Prinzipiell kann jede Feuerwehr unabhängig vom Ausrüstungszustand zur Prüfung antreten, die Ausbildung und Prüfung findet mit eigenem Gerät und im eigenen Löschbereich statt.
Zur Prüfung kann in der Gruppenstärke 1:6 (TLF oder RLF) angetreten werden, wobei dann aus den Szenarien Holzstapelbrand, Flüssigkeitsbrand oder Scheunenbrand eines gelost wird. Ebenfalls möglich ist ein Antreten in der Gruppenstärke 1:8 (KLF, LF, LF-B usw.), wobei dann ein Beispiel aus Holzstapel- oder Scheunenbrand abzuarbeiten ist.
Die Prüfung selbst besteht aus einem gültigen Erste-Hilfe-Kurs (16 Stunden, max. fünf Jahre bzw. Sanitäterlehrgang), eine Frage aus der Brand- und Löschlehre, der Gerätekunde (der Bewerber muss ein Gerät aus dem Feuerwehrfahrzeug bei geschlossenen Jalousien zeigen) und der praktischen Arbeit.
Die Schwerpunkte liegen hierbei besonders bei der fachgerechten Herstellung des Wasserbezuges und dem richtigen Einsatz des Löschmittels, sowie der Verwendung der Schutzkleidung.
Die Prüfung kann in Bronze, Silber und Gold (ab 2010) abgelegt werden, die jeweiligen Voraussetzungen sind in den Bestimmungen, welche von der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes downgeloadet werden können, ersichtlich. Zusätzlich zu den Bestimmungen kommen noch die Vorgaben aus dem Heft 2 ÖBFV zum tragen.

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